Haftung bei Outdoor-Events in den Bergen

Outdoor-Events in den Bergen erfreuen sich in der Schweiz seit Jahren grosser Beliebtheit. Unternehmen organisieren geführte Wanderungen, Kletterkurse, Skitouren, Teambuilding-Anlässe oder mehrtägige Bergprogramme für Kunden und Arbeitnehmer. Die alpine Umgebung bietet dabei eindrückliche Erlebnisse, bringt jedoch rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich.

Die Haftung bei Outdoor-Events in den Bergen stellt für Unternehmen einen sensiblen Bereich dar, da Naturgefahren, körperliche Belastung und wechselnde Wetterbedingungen zusammentreffen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schafft Klarheit und reduziert Risiken.

Rechtliche Grundlagen der Haftung im alpinen Raum

Unternehmen, die Outdoor-Events in den Bergen organisieren, unterliegen in der Schweiz klaren gesetzlichen Regeln. Diese Regeln legen fest, wann ein Unternehmen für Schäden verantwortlich gemacht werden kann. Grundlage bildet das Obligationenrecht. Es unterscheidet zwischen Schäden, die aus einem Vertrag entstehen, und Schäden, die unabhängig von einem Vertrag verursacht werden. Zusätzlich fliessen spezielle gesetzliche Vorgaben und frühere Gerichtsurteile ein, insbesondere zu Sicherheitsverpflichtungen.

Eine Haftung liegt vor, wenn drei Punkte zusammenkommen. Erstens muss ein Schaden entstanden sein, zum Beispiel eine Verletzung oder ein Sachschaden. Zweitens muss eine Pflicht verletzt worden sein, etwa durch unzureichende Sicherheitsmassnahmen oder fehlende Informationen. Drittens muss ein direkter Zusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem Schaden bestehen. Fehlt einer dieser Punkte, besteht in der Regel keine Haftung.

Bei Outdoor-Events in den Bergen prüfen Gerichte genau, ob ein Unternehmen alle Sicherheitsmassnahmen umgesetzt hat, die unter den gegebenen Umständen erwartet werden dürfen. Dabei wird berücksichtigt, dass alpine Aktivitäten nie vollständig risikofrei sind. Natürliche Gefahren wie Wetterumschwünge oder Geländegegebenheiten gelten als bekannt. Dennoch bleibt das Unternehmen verpflichtet, erkennbare Gefahren im Vorfeld zu berücksichtigen, Risiken realistisch einzuschätzen und geeignete Massnahmen umzusetzen, um Schäden möglichst zu vermeiden.

Sorgfaltspflicht bei Planung und Organisation

Bereits bei der Konzeption sind Gelände, Höhenlage, Schwierigkeitsgrad und jahreszeitliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Auswahl der Route muss dem Leistungsniveau der Teilnehmer entsprechen. Ebenso relevant ist die zeitliche Planung, da Wetterumschwünge in den Bergen rasch eintreten.

Zur Sorgfaltspflicht gehört auch, dass qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Bergführer, Instruktoren oder Guides müssen über anerkannte Ausbildungen verfügen und Erfahrung im jeweiligen Terrain vorweisen. Unternehmen tragen also die Verantwortung dafür, dass diese Personen fachlich kompetent und in der Lage sind, Risiken korrekt einzuschätzen und im Notfall angemessen zu reagieren.

Informations- und Instruktionspflicht gegenüber Teilnehmern

Ein weiterer Haftungsbereich betrifft die Informationspflicht. Teilnehmer müssen vor dem Event klar und verständlich über Anforderungen, Risiken und notwendige Ausrüstung informiert werden. Diese Information erfolgt idealerweise schriftlich und rechtzeitig. Unklare oder unvollständige Hinweise erhöhen das Haftungsrisiko erheblich.

Am Veranstaltungstag selbst ist eine Instruktion erforderlich, die sicherheitsrelevante Verhaltensregeln umfasst. Dazu zählen Hinweise zum Verhalten bei Wetteränderungen, zur Nutzung der Ausrüstung und zu Abbruchkriterien. Dokumentierte Instruktionen schaffen im Streitfall eine wichtige Beweisgrundlage.

Haftung bei Outdoor-Events: Team stösst draussen mit Thermobechern bei Winteranlass an
Bild: freepik

Verkehrssicherungspflicht im alpinen Kontext

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Gefahrenquellen, die vorhersehbar sind, entschärft oder klar gekennzeichnet werden. In den Bergen ist diese Pflicht eingeschränkt, da die Natur nicht vollständig kontrollierbar ist. Dennoch muss ein Unternehmen typische Gefahren berücksichtigen, die mit der gewählten Aktivität verbunden sind.

Beispiele sind Steinschlagzonen, lawinengefährdete Hänge oder ausgesetzte Passagen. Werden solche Bereiche bewusst Teil des Programms, setzt das voraus, dass eine fundierte Risikoanalyse durchgeführt wurde und geeignete Schutzmassnahmen greifen. Dazu gehören alternative Routen, zeitliche Anpassungen oder der Abbruch der Aktivität bei ungünstigen Bedingungen.

Abgrenzung zwischen Eigenverantwortung und Unternehmenshaftung

Personen, die an Outdoor-Events teilnehmen, müssen sich bewusst sein, dass Bergsport mit Risiken verbinden ist. Diese Eigenverantwortung reduziert die Haftung eines Unternehmens jedoch nicht automatisch.

Gerichte prüfen im Einzelfall, ob ein Risiko für den Teilnehmer erkennbar war und ob das Unternehmen dieses Risiko zusätzlich erhöht hat. Eine klare Kommunikation und realistische Darstellung der Aktivität tragen dazu bei, dass diese Abgrenzung rechtlich Bestand hat. Haftungsausschlüsse in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur eingeschränkt wirksam und ersetzen keine sorgfältige Organisation.

Dokumentation als Bestandteil der Risikovorsorge

Durch eine klare und vollständige Dokumentation lässt sich zeigen, dass das Unternehmen seine Pflichten eingehalten hat. Dazu gehören Routenbeschreibungen, Wetterberichte, Sicherheitskonzepte, Teilnehmerinformationen und Nachweise über Qualifikationen des Personals. Auch Entscheidungsprozesse, wie Routenänderungen oder Abbrüche, sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

Typische Pflichten von Unternehmen bei Outdoor-Events

Im Zusammenhang mit der Haftung lassen sich wesentliche Pflichten zusammenfassen, die bei Outdoor-Events in den Bergen unerlässlich sind:

  • Durchführung einer realistischen Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Gelände, Wetter und Teilnehmerprofil
  • Einsatz von qualifiziertem und erfahrenem Fachpersonal
  • Klare Information und Instruktion der Teilnehmer vor und während des Events
  • Bereitstellung geeigneter Sicherheitsausrüstung und Überprüfung deren Zustands
  • Laufende Beobachtung der Verhältnisse und Anpassung des Programms bei Bedarf

Diese Pflichten greifen unabhängig von der Grösse des Events und gelten für kommerzielle Anbieter ebenso wie für Unternehmen, die Anlässe für interne Zwecke durchführen.

Haftung bei Outdoor-Events: Outdoor-Gruppe plant Route mit Karte im winterlichen Gelände
Bild: freepik

Absicherung durch betriebliche Haftpflichtlösungen

Auch bei sorgfältiger Vorbereitung und konsequenter Umsetzung aller Sicherheitsmassnahmen lassen sich Risiken bei Outdoor-Events in den Bergen nicht vollständig ausschliessen. Unfälle, Personenverletzungen oder Sachschäden können selbst dann eintreten, wenn alle organisatorischen Pflichten eingehalten wurden. Für Unternehmen entsteht daraus ein finanzielles Risiko, das über einzelne Schadenfälle hinausgehen kann.

Eine betriebliche Haftpflichtlösung dient dazu, finanzielle Folgen solcher Schadenereignisse abzufedern. Sie greift dann, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, die aus der unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Dazu zählen unter anderem Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Gerade bei alpinen Veranstaltungen können Forderungen rasch hohe Beträge erreichen, da medizinische Versorgung, Rettungseinsätze oder Folgekosten anfallen.

Für Unternehmen, die ein Team-Event in den Bergen planen oder aber auch für Anbieter von Outdoor Events in den Bergen stellt diese Vorsorge in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur organisatorischen Risikovorsorge dar. Sie ersetzt jedoch keine gesetzlichen Pflichten und entbindet nicht von sorgfältiger Planung, qualifiziertem Personal oder klarer Instruktion der Teilnehmer.

Haftung als Teil professioneller Eventkultur in den Bergen

Die Haftung bei Outdoor-Events in den Bergen ist kein isoliertes Thema, sondern Teil einer professionellen Eventkultur. Unternehmen, die alpine Aktivitäten anbieten, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen Naturerlebnis und rechtlicher Verantwortung. Eine strukturierte Herangehensweise, klare Prozesse und realistische Einschätzungen der Risiken schaffen die Grundlage für sichere und rechtlich stabile Veranstaltungen.

Je nach Art und Umfang des Events können zudem weitere Versicherungen sinnvoll sein, wie zum Beispiel eine Unfall- oder Veranstaltungsversicherung, ein Rechtsschutz oder ein Zusatzschutz für Bergungs- und Rettungskosten. Sie ergänzen die betriebliche Haftpflicht sinnvoll und stärken die finanzielle Sicherheit des Unternehmens.

Titelbild: alrasyiqin auf freepik

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